Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis
Norden in Ostfriesland

  
Der KKT: unser "Parlament"
Der Kirchenkreistag (KKT) ist so etwas wie das "Parlament" des Kirchenkreises. Es tritt im Kirchenkreis Norden pro Jahr etwa zwei- bis dreimal an unterschiedlichen Orten zusammen. Seine Amtszeit folgt immer der (alle sechs Jahre stattfindenden) Wahl der Kirchenvorstände, beginnt mit dem 1. Januar und dauert sechs Jahre - aktuell amtiert der jetzige KKT also vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2006.
Die Sitzungen sind übrigens grundsätzlich öffentlich!

Die Aufgaben des KKT
Allgemein gesagt: Der KKT soll die Arbeit der Kirchengemeinden fördern, trägt aber auch Verantwortung für die übergemeindlichen Aufgaben im Kirchenkreis, also z.B. für Verkündigung, Erziehung und Bildung, Diakonie und Mission, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu soll der KKT das gesamte "kirchliche öffentliche Leben" im Kirchenkreis "beobachten" und Anregungen für die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden geben. Außerdem nimmt der KKT den Tätigkeitsbericht des Superintendenten (bzw. des KKV) und der diversen Ausschüsse entgegen, die aus seiner Mitte heraus gebildet wurden.

Konkreter geht es darum, dass der KKT auf Kirchenkreisebene tatsächlich höchste Gewalt in Sachen Finanzen wie in Sachen Personalpolitik ausübt: Er berät und beschließt den Haushaltsplan ebenso wie den Stellenplan, der die von ihm errichteten, für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen notwendigen Pfarr-, Diakon- und sonstigen Mitarbeiter-Stellen enthält.

Er wählt sein Präsidium (KKT-Vorstand) ebenso wie den Kirchenkreisvorstand (KKV), der die laufenden Aufgaben (meistens monatlich) wahrnimmt und für die Ausführung seiner Beschlüsse sorgt, wenn der KKT nicht zusammengetreten ist.

Der KKT stellt auch die Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf, schafft Einrichtungen im Kirchenkreis, beschließt Eingaben an die Landessynode usw. usf. Und hat dabei natürlich jede Menge Anträge und Vorlagen abzustimmen...

All das selbstverständlich im Rahmen des landeskirchlichen Rechts und der Kirchenkreisordnung (KKO).

Die Zusammensetzung des KKT
Dem KKT gehören je nach Gemeindegröße eine bestimmte Zahl von Delegierten an, die von dem jeweiligen Kirchenvorstand (und wo vorhanden: auch vom Gemeindebeirat) dazu gewählt werden.

Bis zu zehn weitere Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand (KKV) berufen, drei davon auf Vorschlag der Mitarbeiterkonferenz aus deren Mitte, eines der zehn berufenen Mitglieder sollte die Kreisfrauenbeauftragte sein. -

Außerdem gehört auch der Superintendent dem KKT an.
Übrigens wurden für alle gewählten Mitglieder des KKT StellvertrerInnen bestimmt, die im Falle der Verhinderung oder des Ausscheidens regulärer Mitglieder an deren Stelle treten. Der KKT ist bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig.

I. Delegierte der Gemeinden

Arle
1. Pastor Diedrich Neemann
2. Karl Fecht
3. Walter Pankoke

Baltrum
1. Pastor Lothar Friebe
2. Harm Olchers

Berumerfehn
1. Pastor Hans-Carl Schlüter
2. Gerhard Meyerhoff
3. Heyo de Vries

Dornum
1. Pastor Achim Blackstein
2. Inge Lottmann

Großheide
1. Pastor Thomas Riesebeck
2. Wilhelm von Reth
3. Johann Frieling

Hage
1. Pastor Wolfgang Weth
2. Ludwig Brüggemann
3. Ursel Milletat
4. Otto Elend
5. Rolf Günther

Juist
1. Karin Noormann
2. Jan Broer

Nesse
1. Pastor Manfred Hurtig
2. Manfred Pree

Norddeich
1. Pastor Marten Lensch
2. Gabriele Horstmeier

Norden Andreas KG
1. Pastor Maximilian Hetzel
2. Gerd Borgers
3. Hans-Jürgen Eisbein
4. Jan Markus

Norden Ludgeri-KG
1. Pastor Martin Specht
2. Anneliese Schelten
3. Gerhard Wilts
4. Folkert Seeba
5. Ulrich Schimming

Norderney
1. Axel Stange
2. Pastor Heiko Gerdes-Janssen
3. Hans Hermann Kramer
4. Ernst-Heinrich Müller

Resterhafe
1.
2. Marika Galts

Süderneuland
1. Pastor Helmut Fiedler-Gruhn
2. Jürgen Orth
3. Johanna Meinhardt

II. Weitere Personen (vom KKV berufene)
a) Auf Vorschlag der Mitarbeiterkonferenz vom KKV berufen:
1. Erwien Garrelts, Hage
2. Elisabeth Pust, Norden
3. Reinhard Brüling, Norden

b) Weitere vom KKV berufene Personen:
4. Jeniffer Albers, Hage
5. Karl Kirsch, Norden
6. Antje Balssen, Norddeich
7. Reiner Foken, Nesse
8. Annegret Redenius, Hage
9. Johann Ufkes, Berumerfehn
10. Carsten Poppinga, Juist

III. Der Superintendent
Superintendent Dr. Helmut Kirschstein, Norden

IV. Mitglieder der Landessynode und KKV-Mitglieder lt. §28,3 KKO

Der Vorstand des KKT
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Er bereitet die Sitzungen vor und stellt die Tagesordnung (im "Benehmen" mit dem KKV) auf. Er stellt die ordnungsgemäße Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit fest. Die Vorsitzende leitet die Sitzung, ein Beisitzer führt das Protokoll.

Vorsitzender: Ludwig Brüggemann, Hage
Stellv. Vors.: Anneliese Schelten, Norden
Beisitzer: Hans-Jürgen Eisbein, Norden-Andreas
Hans Hermann Kramer, Norderney
Gerhard Wilts, Norden

STAND: Januar 2008




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