Der Kirchenkreisvorstand (KKV)
Die Verantwortung des KKV
Der Kirchenkreisvorstand (KKV) trägt zusammen mit dem Kirchenkreistag (KKT) und dem Superintendenten die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis.
Der KKV nimmt bei seinen ca. monatlichen Sitzungen die Aufgaben des KKT wahr, wenn dieser nicht zusammengetreten ist, und sorgt für die Ausführung der KKT-Beschlüsse. Insofern führt der KKV die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises. Dabei unterstützt und berät er den Superintendenten.
Die Aufgaben des KKV
Der KKV
- fördert und beaufsichtigt die Arbeit der Kirchengemeinden und ihrer Kirchenvorstände,
- entscheidet über kirchenrechtliche Genehmigungen,
- beschließt über Stellenbesetzungen im Kirchenkreis und seinen Einrichtungen,
- führt insbesondere bei Anstellungen auf Kirchenkreisebene die Dienstaufsicht
- verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises,
- fördert insbesondere auch die übergemeindlichen Arbeitsformen im Kirchenkreis,
- wirkt bei Visitationen, Kirchenwahlen usw. mit,
- vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.
Der Superintendent ist grundsätzlich Vorsitzender eines KKV. Als solcher vertritt er den KKV in der Öffentlichkeit.
Die Zusammensetzung unseres KKV
Superintendent Dr. Helmut Kirschstein, Norden (Vorsitzender)
Pastor Rolf Meyer-Engeler, Hage (1. Stellv. Vors.)
Karl Kirsch, Norden (2. Stellv. Vors.)
Antje Balssen, Norddeich
Pastor Lothar Friebe, Baltrum
Karin Noormann, Juist
Walter Pankoke, Arle
Manfred Pree, Nesse
Wilhelm von Reth, Großheide
Pastor Martin Specht, Norden
Ohne Stimmrecht regelmäßig eingeladen und teilnehmend:
Ludwig Brüggemann, Hage, Vorsitzender des KKT-Vorstands
Pastor Manfred Hurtig, Nesse, 1. Stellv. des Superintendenten im Aufsichtsamt
Martin Nörder, KKA-Leiter
STAND: August 2007
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